Gesetzliche Betreuung
"Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer."
Dieses Amt kann von einem Angehörigen oder Ehrenamtlichen übernommen werden.
Wenn kein geeigneter Angehöriger oder ehrenamtlicher Betreuer gefunden wird, bieten wir an, die Betreuung durch einen Mitarbeiter unseres Betreuungsvereines zu übernehmen.
Eine rechtliche Betreuung kann zum Beispiel für folgende Aufgabenbereiche eingerichtet werden:
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber Versicherungen und Behörden
- Wohnungsangelegenheiten
Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer nur für die Aufgabenbereiche, die der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr selbst erledigen kann.
Zusätzlich unterstützen und beraten wir die ehrenamtliche Betreuer(innen) im Landkreis.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.