Der Caritasverband für den Landkreis Aichach-Friedberg e.V. engagiert sich in seinen Einrichtungen und Diensten mit fachgerechten Hilfen und Unterstützungsangeboten für Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Die vielfältigen Angebote der Beratung, Begleitung, Betreuung, und Assistenz sollen in einem Rahmen stattfinden, der sowohl den Mitarbeitenden, als auch den Anvertrauten, Erwachsenen wie Minderjährigen, Schutz- oder Hilfebedürftigen, Sicherheit und Schutz vor sexualisierter Gewalt bietet. Ein von Achtsamkeit geprägtes Klima, eine Haltung, die von transparentem, einfühlsamem und dabei grenzwahrendem Handeln, von wachsamen Hinsehen und offenem Ansprechen lebt, sind dafür Voraussetzung.

 

Die hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie die ehrenamtlich Tätigen verpflichten sich zu folgendem Verhaltenskodex zum Schutz unserer Anvertrauten vor (sexualisierter) Gewalt, ausgehend von Mitarbeitenden, Mit-Anvertrauten, Angehörigen und Fremden:

 

  1. Die Arbeit mit den anvertrauten Personen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ihre Würde und Rechte werden geachtet. Sie werden gestärkt, um für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.
  2. Es wird verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz umgegangen. Die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Anvertrauten werden respektiert.
  3. Die Mitarbeitenden sind sich der besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den anvertrauten Personen bewusst. Sie handeln und kommunizieren nachvollziehbar und eindeutig. Beziehungen werden klar und transparent gestaltet. Abhängigkeiten werden nicht ausgenutzt.
  4. Diskriminierendes, gewalttätiges und grenzüberschreitendes insbesondere auch sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat werden nicht toleriert. Dagegen wird aktiv Stellung bezogen. Werden Grenzverletzungen wahrgenommen, sind alle verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.
  5. Die Mitarbeitenden sind sich dessen bewusst, dass jegliche Form von sexualisierter Gewalt gegenüber Anvertrauten disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

Auf der Basis dieser Grundhaltung in Verbindung mit unserem Leitbild werden die nachfolgenden Verhaltensregeln festgelegt.

Ausnahmeregelungen davon müssen nachvollziehbar und transparent sein.

Gestaltung von Nähe und Distanz

In der Arbeit mit den Anvertrauten geht es darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehungsgestaltung muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein, insbesondere dann, wenn dadurch auf emotionaler Ebene Abhängigkeiten entstehen oder entstehen könnten.

  • Der Umgang mit den Anvertrauten ist so zu gestalten, dass Menschen sich sicher fühlen und keine Grenzen überschritten werden.
  • Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten. Grenzverletzungen sind zu thematisieren und dürfen nicht übergangen werden.
  • Eine exklusive freundschaftliche Beziehung zwischen hauptamtlichen Bezugspersonen und Anvertrauten darf es in einem Betreuungs- und Beratungskontext nicht geben.
  • Wenn eine persönliche und/oder körperliche Anziehung zu Anvertrauten wahrgenommen wird, sind die professionellen Grenzen einzuhalten, und bei Bedarf Unterstützung einzuholen.
  • Die persönliche Anrede hat dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Anvertraute haben das Recht, gesiezt zu werden.

Angemessenheit von Körperkontakt

Bei körperlichen Berührungen im Rahmen unserer Tätigkeit sind Achtsamkeit und Zurückhaltung geboten und der Wille der Anvertrauten ist zu respektieren.

  • Körperliche Berührungen haben dem jeweiligen Kontext angemessen klar und eindeutig zu sein. Die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweiligen Anvertrauten ist vorab einzuholen.

Kommunikation und Interaktion

Kommunikation und Interaktion kann Menschen zutiefst verletzen und demütigen. Verbale und nonverbale Interaktionen müssen der jeweiligen Funktion und dem Auftrag entsprechen und auf die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein.

  • Verbale und nonverbale Interaktion und Kommunikation ist grundsätzlich von Wertschätzung geprägt.
  • Diskriminierende, gewalttätige und sexistische Sprache ist nicht zu tolerieren.

Sprachliche Grenzverletzungen sind zu thematisieren.

Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Im Rahmen dieser Selbstbestimmung entscheiden die anvertrauten Personen über die eigenen Bedürfnisse und Wünsche. Dabei werden Sie unterstützt durch Hilfe zur Selbsthilfe.

Beachtung der Privat- und Intimsphäre

Alle Anvertrauten haben ein Anrecht auf Privat- und Intimsphäre. Mitarbeitende tragen Verantwortung dafür, diese zu wahren, speziell in Situationen, in denen sie die Anvertrauten in ihrem Privatbereich aufsuchen. Beispielsweise ist vor Betreten eines Privatbereiches anzuklopfen und auf Antwort zu warten.

Zulässigkeit von Geschenken

Es gehört zu den Aufgaben von Mitarbeitenden, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent zu gestalten.

Regelmäßige Geschenke und Bevorzugungen ersetzen keine ernst gemeinte Zuwendung. Sie gehören nicht zu fachlichen Maßnahmen. Vielmehr können Geschenke und Bevorzugungen emotionale Abhängigkeit fördern.

  • Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Anvertraute, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen, sind nicht erlaubt.
  • Die Annahme von persönlichen Geschenken zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Weihnachten oder Abschied ist zu reflektieren und transparent handzuhaben. Von Dauergeschenken oder unangemessenen Geschenken ist Abstand zu nehmen.
  • Um Transparenz zu gewährleisten, dürfen Geschenke nur im Einvernehmen mit dem Dienstgeber angenommen bzw. gemacht werden.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Mit Fortschreiten der Digitalisierung gewinnt der sorgfältige Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien zunehmend an Bedeutung. Mobile Telefone, Tablets und Co. sind heutzutage aus der Lebenswelt der Mitarbeitenden sowie Anvertrauten kaum mehr wegzudenken. Kommen sie beruflich zum Einsatz, gelten besondere Rechte.

  • Die Nutzung sozialer Netzwerke sowie Veröffentlichung von Bild-, Video-, oder Tonmaterial unterliegen strengen Vorgaben des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz und müssen unbedingt beachtet werden.
  • Die Auswahl des Mediums muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie muss fachlich sinnvoll und am Anvertrauten orientiert sein.
  • Durch Aufklärung, Begleitung und Schulungen im Bereich der Medienkompetenz können Mitarbeitende sowie Anvertraute Sicherheit im Umgang mit Medien und deren Einsatz erhalten.

Angelehnt an den Verhaltenskodex der im Rahmen eines kooperativen Arbeitskreises

unter der Leitung des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e.V. erstellt wurde

in Verbindung mit „Musterverhaltenskodex des Erzbistums Köln“